TischTennis
Die Veröffentlichung der vierten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt es uns ab Montag, den 11. Mai 2020, einen eingeschränkten Trainingsbetrieb für alle Spielerinnen und Spieler des Landeskaders 1 und 2 (LK1 und LK2) wieder aufzunehmen.
Leider sind Trainingsmaßnahmen für alle Spieler ohne diesen Kaderstatus (Stützpunkttraining, Vereinstraining, etc.) weiterhin nicht gestattet.
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Turnen
Dürfen auf einem Platz mehrere Kleingruppen (5 Personen) unter Einhaltung der Abstandsregelungen trainieren? Wenn die entsprechenden Abstandsregeln nicht nur unter den Spielern innerhalb der Kleingruppe, sondern auch zwischen den einzelnen Kleingruppen eingehalten werden, ist es möglich, dass mehrere Kleingruppen auf einem Platz trainieren. Ausdrücklich untersagt ist der Spielbetrieb!!
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Handball
Das Positionspapier „Return to play“ gibt klare Handlungsempfehlungen, wie Trainingsprozesse in den verschiedenen Stufen mit Blick auf Hygiene- und Schutzmaßnahmen organisiert werden und wie zum Beispiel Handballfelder mit Blick auf die Abstandsregelungen aufgeteilt werden können.

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TAEKWONDO
In ganz Bayern und natürlich auch darüber hinaus warten alle Vereine sehnlichst darauf, ihren Mitgliedern endlich wieder das Taekwondotraining anbieten zu können. Dass die Vereine unter der verordneten Abstinenz leiden, ist BTU-Präsident Gerd Kohlhofer natürlich bekannt. Jeden Tag wird er von mehreren Vereinsvertretern angerufen, dies sich über die neueste Lage informieren oder einfach nur ein bisschen Dampf ablassen wollen. Bisher konnte er alle nur vertrösten. Aber so langsam scheint sich die Situation zu verbessern. „Bis ein normales Training in den Vereinen möglich ist, wird es aber wohl noch eine Weile dauern. Ich stehe im ständigen Kontakt mit dem Bayerischen Landessportverband und dem Innenministerium. Sobald wir grünes Licht bekommen, werden alle Vereine sofort informiert.“
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Tennis
Ist unter Einschränkungen ab dem 11.05.2020 wieder möglich.
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TSV Weitramsdorf – Vorstandschaft
Dürfen die Vereinsräume wieder für eine Vorstandssitzung oder Versammlungen anderer
Vereinsgremien genutzt werden?
Aktuell ist die Nutzung der Vereinsräume auch über den 11. Mai hinaus untersagt. So ist eine Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Vereins vorerst nicht möglich. Im FAQ-Bogen „Auswirkungen der Corona-Pandemie“ wird allerdings unter dem Punkt „Allgemeine Vereinstätigkeiten“ auf alternative Formen einer Gremiensitzung eingegangen.
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TSV Biergarten
Grundsätzlich ab dem 18.05.2020 bis 20:00 Uhr wieder erlaubt – ABER…es gelten strenge Hygieneauflagen und Abstandsregeln. Die maximale Gästezahl muss begrenzt und der räumliche Abstand zwischen den Tischen muss gewahrt sein. Beim Betreten und Verlassen eines Restaurants sowie etwa beim Gang auf die Toilette sollen die Besucher Masken tragen, am Tisch selbst nicht. Auch das Küchenpersonal und die Kellner müssen Masken tragen. Wer seinen gastronomischen Betrieb wieder öffnen will, muss strenge Regeln einhalten. Laut Innenministerium müssen die Betriebe Hygiene-Konzepte für die Öffnung ausarbeiten. Um die Einhaltung der Abstände zwischen den Gästen zu ermöglichen, soll es separate Ein- und Ausgänge sowie eine Reservierungspflicht geben. 
D.h.  aktuell plant der TSV keine Eröffnung des Biergartens.

 

BITTE beachten – Stand 11.05.2020 – die Bedingungen können sich ständig ändern – daher bitte immer aktuell im Netz informieren.

Grüße Jörg