Es war nur eine Frage der Zeit bis auch bei uns „Kunst“ zu sehen sein würde. 

Nach knapp einem Jahr haben es jetzt noch unbekannte Künstler geschafft, sich auf unserem Unterstand am Bouleplatz/Sportplatz zu verewigen. Gratuliere !!

Bevor wir nun unsere Suche nach den Künstlern ausweiten, will ich diesen die Gelegenheit geben, eine für uns alle vernünftige Lösung zu finden. Der oder die Künstler waren so nett und haben sogar einen Namen hinterlassen – daher dürfte es machbar sein, die kleinen Sachbeschädiger zu finden.

„Daher – zeitnah mit mir in Verbindung setzen, so das wir eine gute Lösung finden – ohne das wir alles an die große Glocke hängen müssen.“ Ich könnte mir vorstellen, dass es daheim nen Satz „heiße Ohren“ gibt, sollten die Eltern davon erfahren. 🙂
Jörg Bissot – joerg.bissot@tsv-weitramsdorf.de * 0152 5812 0771

Mit der Kunst könnte folgender Sachverhalt gegeben sein:
§ 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.